"Berliner Gericht hebt Verbot der Verwendung von EncroChat-Beweisen in Strafprozessen auf"
Unser Partner Christian Lödden hat in der ComputerWeekly ein Statement zum Beschluss des Kammergerichts vom 31.08.2021 abgegeben.
"Christian Lödden, ein mit dem Fall vertrauter Strafverteidiger, sagte nach der Urteilsverkündung, das Urteil des Kammergerichts sei angesichts der strengen deutschen Datenschutzgesetze schwach und schlecht begründet.
Letztes Jahr habe der Staat 21 Telefonabhörungen mit Schadsoftware in ganz Deutschland genehmigt, was im Vergleich zu den 3.350 EncroChat-Telefonen in Deutschland, die von der französischen Gendarmerieeinheit für Computerkriminalität, C3N, gehackt wurden, winzig sei.
"Die Hürden, um einen Beschluss für das Abhören von Telefonen zu erhalten, sind in Deutschland sehr hoch. Man braucht konkrete Verdachtsmomente, bestimmte oder bestimmbare Personen und schwere Straftaten. Das kann man nicht für jede Straftat machen", sagte er.
Lödden sagte, dass jedes Landgericht in Deutschland mindestens einen EncroChat-Fall habe und dass die Richter und Richterinnen im Land unterschiedlich mit den Fällen umgehen würden.
"Am Ende des Tages wird der Bundesgerichtshof eine endgültige Entscheidung zu dieser Rechtsfrage finden. Ist es zulässig? Oder nicht?"
Der Fall wird nun an das Landgericht Berlin zurückverwiesen, wo er von neuen Richtern verhandelt werden wird.
Die Strafverfolgung von EncroChat kommt in Deutschland nur langsam voran, so Lödden."
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