Christian Lödden in der Wirtschaftswoche zum Thema "Hebeln internationale Cyberermittlungen Bürgerrechte aus?"

Unser Partner Christian Lödden hat der WirtschaftsWoche ein Interview zum Thema "DER FALL ENCROCHAT -

Hebeln internationale Cyberermittlungen Bürgerrechte aus?"

 

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung seiner Aussagen aus dem Interview. 

 

"Auch wenn sich im Nachhinein bestätigt, dass Zehntausende Kriminelle weltweit den Dienst nutzten, so haben die Ermittler beim Ausspähen der Chats auch die Kommunikation Tausender unbescholtener Nutzer erfasst. Und das, obwohl die Nutzung von Encrochat völlig legal war.

 

„In Deutschland braucht es für die Kommunikationsüberwachung jeder Person vorab eine richterliche Ermittlungsanordnung und für die wiederum einen konkreten Verdacht“, sagt Christian Lödden, Strafverteidiger der Kanzlei Lödden & Barczyk, der mehrere Angeklagte in Encrochat-Verfahren vertritt. Der deutsche Gesetzgeber habe für Quellenüberwachungen oder Onlinedurchsuchungen hohe juristische Hürden gesetzt – und die seien bei der ungezielten Überwachung in Frankreich ganz sicher nicht erfüllt worden. „Es kann nicht sein, dass Ermittler fehlende deutsche Rechtsgrundlagen dadurch umgehen, dass sie sich im Ausland bedienen“, so Lödden.

 

Tatsächlich kollidieren bei Encrochat Bürgerrechte und Kampf gegen die Kriminalität so direkt miteinander wie selten. In der praktischen Rechtsprechung führt das immer wieder zu einem Phänomen, das Juristen auch als „Drecksackprinzip“ bezeichnen. Danach erkennen Gerichte zwar an, dass es bei der Gewinnung von Beweismitteln zu Verfahrensfehlern gekommen sein kann.

 

Sie lassen die Beweise bei besonders schweren Straftaten aber oft dennoch zu, wenn sie die Täterschaft eindeutig belegen und das Interesse an der Aufklärung überwiegt. Am Ende, sagt Verteidiger Lödden, gehe es um eine einfache Frage: „Was wiegt schwerer: ‚Recht‘ oder ‚Gerechtigkeit‘?“

 

Den gesamten Artikel finden Sie hier.