EncroChat: Antwort von Frankreich in dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Die bislang nicht veröffentlichte Antwort Frankreichs in zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR Nr. 44715/20 und Nr. 47930/21) liefert weitere Belege dafür, dass die weltweite Erhebung der EncroChat Daten eben nicht dem Interesse Frankreichs diente, sondern für die jeweiligen Länder, in denen sich die Nutzer aufhielten, erfolgte.

 

Die Kernaussagen der französischen Antwort an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte lauten wie folgt:

 

  • Großbritannien hat bereits am 11.03.2020, also knapp drei Wochen 𝗯𝗲𝘃𝗼𝗿 die Datenerhebung am 1.4.2020 begonnen hat, eine Europäische Ermittlungsanordnung an Frankreich gestellt, dass sämtliche Daten von Geräten in Großbritannien übermittelt werden sollen (𝗥𝘇𝟮𝟬) -> in Großbritannien gab es folgerichtig vorab einen richterlichen Beschluss für die strafprozessuale Datenerhebung auf den EncroChat Geräten in Großbritannien

 

  • Die hier in Rede stehenden Daten von britischen Nutzern wurden nicht von Frankreich ausgewertet oder gesichtet, sondern verschlüsselt an Großbritannien weitergeleitet und sind daher unabhängig von dem Strafverfahren in Frankreich (𝗥𝘇𝟱𝟴 𝗳𝗳.). Die Entschlüsselung und Ermittlung erfolgte dann in Großbritannien, da "die Daten von britischen Telefonen von britischen Staatsbürgern produziert und von britischen Ermittlern verfolgt werden"(𝗥𝘇𝟲𝟭)

 

  • Die Datenerhebung von britischen EncroChat Daten hat nur auf Ersuchen der britischen Behörden stattgefunden (𝗥𝘇𝟳𝟴)

 

  • Die französischen Beschlüsse haben lediglich die Beschlagnahme und Erhebung und nicht die Analyse der hier in Rede stehenden Daten der britischen Staatsbürger umfasst (𝗥𝘇𝟭𝟲𝟱)

 

  • Frankreich hat Daten von weltweit insgesamt 39.571 EncroChat Geräten erhoben (𝗥𝘇𝟭𝟳𝟲)

 

Was bedeutet das für EncroChat Verfahren in Deutschland? 

  1. Frankreich war nicht an den ausländischen Daten interessiert und hat diese nur für die jeweiligen Länder erhoben

 

  1. Deutschland war vor Erhebung der Daten auch auf Telefonen in Deutschland informiert, hat aber anders als andere EU-Staaten offensichtlich bewusst auf eine Europäische Ermittlungsanordnung 𝘃𝗼𝗿 Datenerhebung verzichtet (𝘥𝘢 𝘪𝘯 𝘋𝘦𝘶𝘵𝘴𝘤𝘩𝘭𝘢𝘯𝘥 𝘻𝘶𝘮 𝘥𝘢𝘮𝘢𝘭𝘪𝘨𝘦𝘯 𝘡𝘦𝘪𝘵𝘱𝘶𝘯𝘬𝘵 𝘥𝘪𝘦 𝘳𝘦𝘤𝘩𝘵𝘭𝘪𝘤𝘩𝘦𝘯 𝘝𝘰𝘳𝘢𝘶𝘴𝘴𝘦𝘵𝘻𝘶𝘯𝘨𝘦𝘯 𝘯𝘪𝘤𝘩𝘵 𝘷𝘰𝘳𝘨𝘦𝘭𝘦𝘨𝘦𝘯 𝘩𝘢𝘣𝘦𝘯)

 

Fazit: Frankreich hat für Deutschland Daten auf deutschen Telefonen von deutschen Bürgern erhoben und diese ohne eigene Auswertung an Deutschland übermittelt, ohne dass es für diese Datenerhebung in Deutschland richterliche Beschlüsse gegeben hat.

 

Daraus muss in Deutschland ein Verwendungs- und Verwertungsverbot für die EncroChat Daten folgen!

 

Eine Leseempfehlung zu der rechtlichen Herleitung 𝘡𝘶̈𝘩𝘭𝘬𝘦 in StV-S 4 2022, S. 165 ff



Die Antwort im Wortlaut gibt es hier.

Kommentar schreiben

Kommentare: 2
  • #1

    Hassan (Sonntag, 11 Juni 2023 20:43)

    تدخل يؤذي حقوق الانسان مرفوض وغير قانوني

  • #2

    Abou-Khalil (Sonntag, 11 Juni 2023 20:46)

    غير قانوني