Der EGMR prüft in den Verfahren Raal und Reudolph v. Estland (Az. 14711/25) die Vereinbarkeit von ANOM-Daten mit Art. 6 und 8 EMRK. Die durch Christian Lödden veröffentlichten ANOM Leaks belegen eine Täuschung der Justiz durch litauische Behörden und erschüttern so das Prinzip des „gegenseitigen Vertrauens“. Die Entscheidung wird die rechtsstaatlichen Standards für digitale Massenüberwachung und faire Verfahren in Europa maßgeblich und richtungsweisend prägen.