Der EGMR befasst sich mit der Verwertung von SkyECC-, EncroChat- und ANOM-Daten in Strafverfahren. Im Zentrum stehen Fragen zu Art. 6 EMRK, zur Transparenz digitaler Beweise und zur Rolle ausländischer Ermittlungen. Besonders das Verfahren Silgir v. Germany könnte Maßstäbe für tausende Verfahren in Europa setzen.
Der EGMR prüft in den Verfahren Raal und Reudolph v. Estland (Az. 14711/25) die Vereinbarkeit von ANOM-Daten mit Art. 6 und 8 EMRK. Die durch Christian Lödden veröffentlichten ANOM Leaks belegen eine Täuschung der Justiz durch litauische Behörden und erschüttern so das Prinzip des „gegenseitigen Vertrauens“. Die Entscheidung wird die rechtsstaatlichen Standards für digitale Massenüberwachung und faire Verfahren in Europa maßgeblich und richtungsweisend prägen.
Das FBI hat in einer Geheimoperation den Kryptomessenger ANOM betrieben und die Daten u.a. deutschen Behörden als Beweise zur Strafverfolgung zur Verfügung gestellt. Diese Operation durfte das FBI allerdings nach US-Recht nicht aus den USA heraus und nicht gegen US-Bürger durchführen. Deswegen suchte das FBI ein drittes Land, in dem der Server betrieben wird und welches formal die Beweise erhebt. Dieses Land und die dortigen gerichtlichen Beschlüsse haben die USA nicht offengelegt.