Das FBI hat in einer Geheimoperation den Kryptomessenger ANOM betrieben und die Daten u.a. deutschen Behörden als Beweise zur Strafverfolgung zur Verfügung gestellt. Diese Operation durfte das FBI allerdings nach US-Recht nicht aus den USA heraus und nicht gegen US-Bürger durchführen. Deswegen suchte das FBI ein drittes Land, in dem der Server betrieben wird und welches formal die Beweise erhebt. Dieses Land und die dortigen gerichtlichen Beschlüsse haben die USA nicht offengelegt.