Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet heute über ein Verfahren vor dem Landgericht Gießen, in dem Rechtsanwalt Lödden verteidigt hat - ein Fall, der zeigt, wie weit Ermittlungsbehörden gehen, um an Daten zu kommen. Doch wo liegt die Grenze zwischen effektiver Strafverfolgung und rechtsstaatswidrigem Vorgehen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentliche heute eine Pressemitteilung zu einer Entscheidung (1 StR 54/24) über die Beweisverwertung der Chatinhalte aus dem Kryptohandydienst ANØM. Nach den aus der Pressemitteilung ersichtlichen, für den BGH maßgeblichen rechtlichen Erwägungen, ist die Entscheidung ein seltener Ausdruck reinen Verurteilungswillens, unabhängig von nationalem und europäischem Recht und Gesetz.
Am 30.11.2021 entschied ein finnisches Gericht, dass Chat-Nachrichten, die das FBI heimlich von der verschlüsselten Telefongesellschaft Anom gesammelt hat, nicht als Beweismittel gegen zwei bestimmte Verdächtige verwendet werden können.