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Das Compliance-Dilemma: Wie Kooperationen zwischen Industrie und Praxis in der Medizin rechtssicher gelingen

Vortrag Medizinstrafrechtstag Rechtsanwalt Christian Lödden
Vortrag Medizinstrafrechtstag 2025

Mein Vortrag auf dem Medizinstrafrechtstag 2025 in Düsseldorf

 

 

Am 29. November 2025 hatte ich die Ehre, auf dem Medizinstrafrechtstag in Düsseldorf über ein hochrelevantes und komplexes Thema zu sprechen: „Das Compliance-Dilemma: Kooperationen zwischen Industrie und Praxis in der Medizin“.

 

Die Zusammenarbeit zwischen Pharma- und Medizintechnikunternehmen und niedergelassenen oder klinisch tätigen Ärzten ist essenziell für Fortschritt und Innovation. Gleichzeitig stellen die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen alle Beteiligten vor enorme Herausforderungen. Mein Ziel war es, Unternehmen sowie kooperationswilligen Ärzten konkrete Strategien zur Risikomitigation und zur Etablierung rechtssicherer Partnerschaften an die Hand zu geben.

Vortrag Medizinstrafrechtstag Rechtsanwalt Christian Lödden
Vortrag Medizinstrafrechtstag 2025

Warum die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Ärzten unverzichtbar ist

 

 

Kooperationen sind der Motor für eine bessere Gesundheitsversorgung und Innovation. Sie dienen dazu:

  • Die medizinische Innovation und Forschung voranzutreiben, etwa durch klinische Studien und Publikationen.

  • Die Patientenversorgung durch den Einsatz neuer Technologien und Therapieansätze zu verbessern.

  • Den Zugang zu finanziellen Ressourcen für wichtige Studien und Projekte zu sichern.

  • Einen entscheidenden Wissenstransfer zwischen Industrie und Praxis zu gewährleisten, beispielsweise durch Fortbildungsmaßnahmen und Expertengremien.

Diese verschiedenen Arten der Zusammenarbeit, von Forschungskooperationen über Technologie-Partnerschaften bis hin zu Sponsoring, müssen jedoch in einem strengen regulatorischen Korsett stattfinden.

 

 

Der rechtliche Rahmen: Ein Minenfeld für Kooperationen

 

 

Das Dilemma beginnt, wo hehre Ziele auf strenge Vorschriften treffen. Die zunehmenden regulatorischen Anforderungen erfordern eine wasserdichte Compliance. Der rechtliche Rahmen in Deutschland umfasst insbesondere drei Bereiche:

 

 

1. Strafrecht: Korruption und Vorteilsannahme

 

 

Hier stehen vor allem die Korruptionsdelikte im Fokus:

  • §§ 299a,b StGB: Diese Paragrafen sanktionieren die Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung im Gesundheitswesen, insbesondere im Zusammenhang mit Verordnungen oder dem Bezug von Produkten. Eine unzulässige Einflussnahme auf Therapieentscheidungen ist damit strafbar.

  • §§ 331 ff. StGB: Für Amtsträger (Ärzte an öffentlichen Kliniken wie Unikliniken oder Städtischen Kliniken) gelten hier noch strengere Regeln, da bereits die Vorteilsannahme ohne konkrete Gegenleistung strafbar sein kann.

 

2. Kartellrecht

 

 

  • Kartellrecht: Kooperationen von Wettbewerbern sind auf kartellrechtliche Risiken zu prüfen.

3. Berufsrecht

  • Berufsrechtliche Vorgaben: Die Musterberufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) definiert in §§ 31 ff. klare Grenzen für die Annahme von Zuwendungen und die Einhaltung der ärztlichen Unabhängigkeit.

Prof. Dr. Till Zimmerman, Dr. Justine Diebel, Christian Lödden, LL.M.
Prof. Dr. Till Zimmerman, Dr. Justine Diebel, Christian Lödden, LL.M.

 

Herausforderungen und Korruptionsrisiken im Überblick

 

Ohne ein robustes Compliance-Programm lauern überall Fallstricke, die zu Korruptionsvorwürfen führen können. Die größten Herausforderungen sind: Interessenkonflikte, die Einhaltung komplexer Transparenzanforderungen und die Vermeidung von unzulässiger Werbung. Aber: Das Risiko ist steuerbar! Eine klare Compliance-Struktur ist der Schlüssel zur Vermeidung von Korruptionsvorwürfen.

 

Die Compliance-Checkliste für Ärzte für Kooperationen mit der Industrie

 

Auch als Arzt oder Ärztin gilt es sich abzusichern. Bevor eine Kooperation eingegangen wird, sollten die folgenden Punkte geprüft werden:

  • Vertragsprüfung: Ist die Leistung und die Gegenleistung klar und angemessen definiert?

  • Vermeidung unangemessener Vorteile: Es sollte darauf geachtet werden, keine unangemessenen Vorteile anzunehmen.

  • Berufsrechtliche Vorgaben: Werden die berufsrechtlichen Vorgaben (z.B. MBO-Ä) ein.

  • Dokumentation: Sind sämtliche erbrachten Leistungen sorgfältig dokumentiert?

  • Abklärung: Im Zweifelsfall sollte die geplante Kooperation vorab mit der zuständigen Ärztekammer abgeklärt werden.

Mehr dazu hier.

 

 

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