Hier findest du erste Antworten auf deine wichtigsten Fragen. Alles Weitere können wir gerne in einem persönlichen Gespräch besprechen.
Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten
Wirst du als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen, hast du keine Pflicht, auch tatsächlich dort zu erscheinen. Solltest du im Zusammenhang mit der Absage des Termins oder der Vorladung Kontakt zu der Polizei haben, ist es wichtig, dass du dich nicht in ein Gespräch mit der Polizei verwickeln lässt und Angaben zu den Vorwürfen machst. Im Gegensatz zu der Vorladung von der Polizei hast du bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder dem Gericht die Pflicht zu erscheinen. Da diese Pflicht durch eine zwangsweise Vorführung durchgesetzt werden kann raten wir dir, dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft eine mögliche Verhinderung mitzuteilen. Auch wenn du zwar zu einer Vorladung erscheinen musst, besteht gerade keine Aussagepflicht! Unter keinen Umständen hast du als Beschuldigter die Pflicht, Angaben machen zu müssen. Dir steht ein vollumgängliches Schweigerecht zu. Dein Schweigen darf nicht zu deinen Lasten gewertet werden. Berufe dich unbedingt von Beginn an auf dein Schweigerecht! Aussagen gegenüber offiziellen Behörden können nicht mehr zurückgenommen werden und können dadurch den Verfahrensausgang bestimmen. Da du auch schon vor der Vernehmung das Recht hast einen Verteidiger hinzuzuziehen, übernehmen wir auch schon im frühen Stadium eines Verfahrens deine Verteidigung und garantieren so deine Waffengleichheit zu den Verfolgungsbehörden. Wir raten dir, die Situation nicht zu unterschätzen und dich keinesfalls ohne vorherige Absprache mit einem Verteidiger zu den Vorwürden zu äußern. Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet, dass gegen dich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und ein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat gegen dich besteht. Erst nach Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger und umfassender Kenntnis der Beweislage kann eine Entscheidung getroffen werden, wie weiter vorgegangen werden soll. Solltest du also Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, solltest du möglichst schnell einen Beratungstermin vereinbaren, um eine erste Einschätzung zu erhalten.
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