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Cannabis, Schwarzmarkt und die Realität: Ein Blick hinter die politische Rhetorik

F.A.Z. Artikel Evaluierung Konsumcannabisgesetz

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat am 30. März 2026 unter dem Titel „Die Apotheker sind krass. Und legal” eine umfangreiche Recherche von David Klaubert veröffentlicht, die sich mit der Frage beschäftigt, ob die Cannabis-Teillegalisierung den Schwarzmarkt gestärkt oder geschwächt hat. Für den Artikel hat die F.A.Z. unter anderem mit Polizisten, Zollfahndern, Kriminologen, Suchtforschern und Drogenhändlern gesprochen. Ich durfte als Experte aus der Strafverteidigung meine Einschätzungen aus der Praxis zu dieser Frage beisteuern.

Worum geht es?

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) stehen sich zwei Narrative unversöhnlich gegenüber: Bundesinnenminister Dobrindt bezeichnet das Gesetz als „Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität”. Strafverfolger verweisen auf gestiegene Beschlagnahmungszahlen. Dagegen stehen wissenschaftliche Studien – die Abwasseranalysen der TU Dresden und das Ekocan-Forschungsprojekt – die keinen nennenswerten Anstieg des Gesamtkonsums belegen. Und es stehen die Aussagen derjenigen, die es wissen müssen: der Händler selbst.

Meine Einschätzung

F.A.Z. Zitat Christian Lödden

Meine Erfahrung aus den Verfahren, die ich in diesem Bereich führe, ist eindeutig: Das klassische Massengeschäft ist weg. Wofür es noch einen Markt gibt, sind Spezialitäten –

hochwertiges Haschisch aus dem Rif-Gebirge oder kalifornisches Markenmarihuana. Aber die ganz großen Umsätze gibt es nicht mehr.

Die großen, professionell organisierten Lieferketten, die über Jahre hinweg standardisiertes Marihuana aus Spanien nach Deutschland gebracht haben, laufen aus oder sind bereits

zusammengebrochen. Was bleibt, ist ein Nischenmarkt.

Warum ist das relevant?

Die Debatte um das KCanG ist für die Strafrechtspraxis aus mehreren Gründen von Bedeutung. Zum einen hat das KCanG die Strafrahmen für Cannabisdelikte erheblich verändert, was sich unmittelbar auf laufende und künftige Verfahren auswirkt – ein Thema, mit dem ich mich in meinem Aufsatz zur Verwendungsschranke und der EncroChat-Entscheidung des BGH bereits auseinandergesetzt haben.

 

Zum anderen zeigt die FAZ-Recherche ein grundsätzliches Problem auf, das mir auch in den Kryptoverfahren immer wieder begegnet: Politische Narrative und tatsächliche Erkenntnisse fallen auseinander. Wenn steigende Beschlagnahmungszahlen reflexartig als Beleg für einen wachsenden Schwarzmarkt herangezogen werden, ohne die Gesamtmenge des Marktes, veränderte Schmuggelrouten oder die Intensität der Ermittlungstätigkeit zu berücksichtigen, dann ist das nicht Kriminalpolitik, sondern Stimmungsmache.

 

Die Wissenschaft zeichnet ein differenzierteres Bild: Der Konsum ist nicht nennenswert gestiegen, aber der legale Marktanteil hat massiv zugenommen. Der Schwarzmarkt schrumpft aber nicht wegen der Anbauvereinigungen oder des Eigenanbaus, sondern wegen des Medizinalcannabis, das über telemedizinische Plattformen zu Preisen erhältlich ist, die der illegale Markt schlicht nicht mehr unterbieten kann.

 

Man mag die Art und Weise, wie diese faktische Legalisierung durch die Hintertür entstanden ist, kritisch sehen und es gibt gute Gründe, den Wildwuchs bei den Telemedizinplattformen regulatorisch einzuhegen. Aber die Behauptung, das KCanG habe die organisierte Kriminalität gestärkt, hält einer sachlichen Überprüfung nicht stand.

 

Den vollständigen Artikel gibt es hier (paywall).

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