+++ Nächster Freispruch in Schweden in einem EncroChat-Verfahren+++

Nachdem bereits am 07.05.2021 das Berufungsgericht in Stockholm einen Angeklagten in einem EncroChat-Verfahren freigesprochen hat, zog jetzt das Berufungsgericht in Göteborg am 15.10.2021 nach.

 

Auch wenn das Gericht in Göteborg nicht von einem Beweisverwertungsverbot ausging, haben sich die Ungewissheit darüber, wie die Informationen gewonnen wurden, und die Rechtmäßigkeit der Methode, so sehr auf die Beweiskraft ausgewirkt, dass die vorhandenen Chats alleine für einen Tatnachweis nicht ausreichten.

 

Es ist bemerkenswert, wie die schwedischen Gerichte damit den europaweiten Verstößen gegen den fair-trial Grundsatz, nämlich durch das systematische Vorenthalten von Informationen, die zur Beurteilung der Verwertbarkeit und Integrität der EncroChat-Daten für alle Prozessbeteiligten zwingend notwendig sind, konsequent Einhalt gebieten.

 

Es ist zu wünschen, dass auch die deutschen Instanzgerichte diesen Mut aufbringen. 

 

Inzwischen gibt es einige befasste Strafkammern, die die richtigen Fragen an die richtigen Adressaten stellen und mit Verweis auf vermeintliche Verschwiegenheitsvorgaben abgebügelt werden. 

 

Jetzt heißt es daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Ein Blick nach Schweden sollte Mut machen!

 

 

Quelle: https://www.lexnova.se/nyheter/narkotikadomda-frias-i-hovratten-encrochat-bevisning-haller-inte

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