Der Unterschied zwischen einer Klausur im Jurastudium und der Fallbearbeitung in der Praxis ist, dass im Studium der Sachverhalt feststeht.
In der Praxis wird uns Strafverteidigern häufig nachgesagt, dass wir durch Anträge und Befragungen von Zeugen versuchen würden, den Sachverhalt zu verändern.
In den EncroChat-Verfahren sind wir mit einer ganz anderen Herausforderung konfrontiert: Der Sachverhalt wird uns vorenthalten!
Da die federführende Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main nicht gewillt ist, den Verteidigern und den Gerichten den Sachverhalt zu offenbaren, wie die deutschen Ermittler in die internationale Operation zur Erhebung der EncroChat-Daten eingebunden waren, muss der Strafverteidiger selbst zum Ermittler werden. Denn die Antworten auf diese Frage sind entscheidend, um die rechtliche Frage der Beweisverwertung seriös beurteilen zu können.
Unsere Partner Christian Lödden und Lisa-Marie Barczyk haben sich mit Kollegen aus Norwegen, Schweden, Frankreich, UK, Irland und den Niederlanden in Utrecht getroffen, um Antworten auf genau diese Frage zu finden. Sie waren erfolgreich!
Die Ergebnisse dieses Meetings präsentierte unser Partner Christian Lödden am 21.11.2021 auch im Rahmen des Online Forum Strafverteidigung 2021.