Am 03.09.2022 hat unser Partner Christian Lödden auf dem 14. EU-Strafrechtstag in Bonn auf Einladung der Strafverteidigervereinigung NRW einen Vortrag zur Rolle von Eurojust und Europol in den EncroChat, SkyECC und Anom-Verfahren gehalten.
Dabei stammen seine vorgetragenen Erkenntnisse keinesfalls aus den entsprechenden Ermittlungsakten, sondern sind zusammengetragene Puzzlestücke von vielen engagierten Strafverteidiger-Kolleginnen und Kollegen aus ganz Europa, die versuchen nachzuvollziehen, welche Rolle die europäischen Strafverfolgungsbehörden in den Verfahren gespielt haben.
Daraus folgt auch der Hauptkritikpunkt des Vortrags: Aufgrund fehlender statuierter Rechte von Beschuldigten und Angeklagten, gibt es bislang keine Möglichkeiten Ermittlungshandlungen auf europäischer Ebene zu überprüfen bzw. noch nicht einmal lückenlos nachzuvollziehen. Wenn dann von Gerichten versucht wird, die entsprechenden handelnden Personen als Zeugen zu laden oder Protokolle zu bekommen, werden Aussagegenehmigungen verweigert und Geheimhaltungsvorschriften entgegengesetzt.
Wie verhält sich das zum strafprozessualen Transparenzprinzip, das das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. Juli 2016 (2 BvR 2474/14) nochmal ausdrücklich betont hat:
„Aus den Akten muss sich ergeben, welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt worden sind und welchen Erfolg sie gehabt haben. […] Es muss in einem rechtsstaatlichen Verfahren jedenfalls schon der bloße Anschein vermieden werden, die Ermittlungsbehörden wollten etwas verbergen.“
Dabei sind Antworten auf die tatsächlichen Fragen wer, wann, zu welchem Zeitpunkt über bevorstehende strafprozessuale Maßnahmen informiert war, zwingend notwendig, um die rechtlichen Fragen zu beantworten, ob strafprozessuale Eingriffsvorbehalte verletzt worden sind und wenn ja, warum.
Die Folien zu dem Vortrag finden Sie hier.