Das Landgericht Berlin hat die Hauptverhandlung auf Anregung der Verteidigung, Rechtsanwalt Stefan Conen, in einem EncroChat-Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2014/41 (RL-EEA) im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt.