Italienischer Kassationsgerichtshof: SkyECC-Chats als Beweise unzulässig - Haftbefehle außer Vollzug

Der italienische Kassationsgerichtshof (das oberste italienische Gericht) hat in einer Entscheidung vom 15.07.2022, die jetzt veröffentlicht wurde, einen Fall an das Instanzgericht zurückverwiesen, weil die Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt hat, wie die SkyECC Daten von den französischen, niederländischen und belgischen Behörden erhoben worden sind.

 

Demnach sind die SkyECC-Chats solange nicht als Beweise zugelassen, bis ein Gericht die Art und Weise der Erlangung und Erhebung der Daten prüfen kann. Insbesondere habe die Staatsanwaltschaft die zusammen mit den Daten von Europol übersandten Unterlagen über die Datenerhebung, mit Verweis auf Geheimhaltungspflichten von internationalem Polizeiaustaustausch, nicht zu den Verfahrensakten genommen.  

 

Diese Entscheidung ist nicht weniger als ein Paukenschlag! Zum ersten Mal folgt ein oberstes Gericht in einem europäischen Land dem Vorbringen der Verteidigung, dass nicht über die Rechtmäßigkeit von Beweisen entschieden werden kann, wenn die Art und Weise der Erhebung unbekannt ist. Die logische Folge der fehlenden Transparenz: Beweisverwertungsverbot!

 

Nur wenn Gericht und Verteidigung die Erhebung von Daten hinterfragen und verstehen können, ist es möglich die Rechtmäßigkeit zu beurteilen. Dieses verfahrensrechtliche Grundprinzip ist aber nicht nur im italienischen Recht verankert, sondern gilt über Art. 6 EMRK auch in Deutschland und allen anderen europäischen Ländern

 

Damit hat diese wegweisende Entscheidung zwar unmittelbar nur Auswirkung auf SkyECC-Verfahren in Italien, könnte aber mittelbar den Mut bei anderen europäischen Gerichten wecken, auch in EncroChat und Anom-Verfahren sich auf die rechtsstaatliche Grundprinzipien zurückzubesinnen. 

 

Vielleicht ist es ja ein gutes Omen, wenn aus Italien jetzt das Signal kommt, dem gelebten Machiavellismus an europäischen Gerichten in den Kryptoverfahren Einhalt zu gebieten.

 

Die Entscheidung im Original finden Sie hier.

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