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EncroChat, SkyECC, ANOM: Ich sage Contra zur Verwertbarkeit digitaler Beweismittel aus Kryptohandys!

Contra: Die weitergehende Verwertbarkeit digitaler Beweismittel! CyberStR 2, 2025, Lödden
Contra: Die weitergehende Verwertbarkeit digitaler Beweismittel! CyberStR 2, 2025

Die sogenannte Kryptohandy-Verfahrenswelle – ausgelöst durch die Massenerhebung und -Auswertungen von EncroChatSkyECC und ANOM-Daten – hat Tausende Menschen in Deutschland in Untersuchungs- und Strafhaft gebrachtDoch die Erfahrungen der letzten fünf Jahre lassen für mich als Strafverteidiger nur einen Schluss zu: Die deutsche Strafjustiz ist nicht imstande, im Umgang mit diesen digitalen Beweismitteln ein rechtsstaatliches Verfahren zu führen, das den allgemeinen Anforderungen eines fairen Verfahrens entspricht.

 

Meine umfassende Kritik an dieser problematischen Rechtspraxis habe ich nun in meinem "Contra"-Beitrag in der Fachzeitschrift CyberStrafrecht (CyberStR) unter dem Titel „Contra: Die weitergehende Verwertbarkeit digitaler Beweismittel“ veröffentlicht.

 

Wenn die Beweiskette plötzlich unsichtbar wird

 

Ich beobachte eine gefährliche Tendenz: Grundlegende, jahrzehntelang entwickelte Schutzmechanismen werden aufgrund von Unkenntnis und Angst vor technischen Entwicklungen über Bord geworfen.

 

 

Der Unterschied in der Behandlung von Beweismitteln ist frappierend: 

  • Physische Beweise: Führt ein Schwurgericht eine mutmaßliche Tatwaffe als Beweis ein, wird die gesamte Beweiskette akribisch unter die Lupe genommen. Wer hat sie wann gefunden? Wer hat sie berührt? Wer hat welche Spuren hinterlassen? 

  •  Digitale Beweise (EncroChat, SkyECC, ANOM): Werden mir jedoch Excel-Tabellen mit vermeintlichen Chatnachrichten vorgelegt – die Kernbeweise in EncroChat-, SkyECC- oder ANOM-Verfahren –, wird dies oftmals ohne jegliches Hinterfragen für bare Münze genommen.

     

Ob dies an der fehlenden technischen Expertise, der Einbindung supranationaler Agenturen wie Europol und Eurojust, oder schlicht an den vielen fremdsprachigen Dokumenten liegt, vermag ich nicht im Detail zu sagen. Fest steht: Aus Verteidigersicht ist dieser rechtsstaatswidrige Umgang mit Beweisen höchstproblematisch.

 

 

Das systemische Versagen der Justiz

 

Die juristische Kette bricht an mehreren Stellen, wenn es um die Verwertung von SkyECC-, EncroChat- oder ANOM-Daten geht:

  1.  Polizeibehörden & Staatsanwaltschaften: Sie erhalten die Chat-Tabellen von Europol oder dem FBI, ohne jemals zu hinterfragen, wie die Daten erhoben wurdenDie Staatsanwaltschaften verwalten diese Rechtshilfebände lediglich, ohne sich inhaltlich mit der Frage auseinanderzusetzen, welche deutschen Rechtsgrundlagen für die Verwertung dieser Beweise überhaupt zur Debatte stehen.

     

  2.  Instanzgerichte: Sie entziehen sich den Anträgen der Verteidigung auf Beweisermittlung oder Sachverständigengutachten, indem sie auf den Freibeweis oder die freie Beweiswürdigung verweisen. Sie weichen damit den offensichtlichen Fragen aus:

     

    "Wer hat wann, wo und wie die Daten erhoben und wer hat sie wann, wo und wie verarbeitet, bearbeitet, verändert und aufbereitet, bevor sie an deutsche Behörden übergeben wurden?" 

     

  3.  Bundesgerichtshof (BGH): Der BGH versucht, diesen justiziellen Blindflug mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (im Falle EncroChat) oder dem gegenseitigen Vertrauen (im Falle ANOM) zu überdeckenWas dabei völlig verkannt wird, ist elementar: Anerkennung und Vertrauen mögen für ausländische gerichtliche Entscheidungen gelten, aber sicher nicht für die Integrität und Authentizität von Beweisen.

     

Meine Forderung: Back to Fairness!

 

Die deutsche Justiz ist derzeit offenbar in der Lage, sämtliche althergebrachten Grundprinzipien des Strafprozessrechts über den Haufen zu werfen, um die offenkundigen Lücken zu schließen und die Fragen zur Datenintegrität in EncroChatSkyECC und ANOM zu umschiffen.

 

 

Es bedarf einer lauten Stimme, die diesem Getöse etwas entgegensetzt, um die Rechte der Betroffenen zu schützen und zu verteidigenDiese Stimme muss aus der Strafverteidigung kommen.

 

 

Ich stehe für diese Stimme. Mein Ziel ist es, in jedem Kryptohandy-Verfahren – sei es EncroChatSkyECC oder ANOM – die Grundrechte meiner Mandanten zu verteidigen und die Justiz zur Einhaltung des fairen Verfahrens zu zwingen.

 

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen von einem Verfahren betroffen sind, das auf der Auswertung von EncroChat-, SkyECC- oder ANOM-Daten beruht, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Setzen Sie auf einen spezialisierten Verteidiger, der die Verwertbarkeit dieser Daten kritisch hinterfragt.

 

 

Kontaktieren Sie mich, um Ihre Verteidigungsstrategie zu besprechen und für Fairness in Ihrem Verfahren zu kämpfen!

 

Inzwischen sind beim EGMR SkyECC, EncroChat und ANOM Verfahren anhängig und werden unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Verletzung von Art. 6 EMRK geprüft.

 

Mehr zu EncroChat gibt es hier, zu SkyECC hier und zu ANOM hier.

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