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HOPP SCHWIIZ - SkyECC-Daten in der Schweiz nicht verwertbar

Das Obergericht des Kantons Zürich hat in einer ausführlichen und sehr lesenswerten Entscheidung vom 15. August 2025 festgestellt, dass die SkyECC-Daten als Beweise nach schweizerischem Recht "absolut unverwertbar" sind.

 

Die Erhebung der SkyECC-Daten

Das Gericht zeichnet detailliert die Maßnahmen nach, mit denen die französischen und niederländischen Behörden die SkyECC-Daten erlangt haben. Zentral war die sogenannte Man-in-the-Middle-Technik (MITM), die es den Ermittlern erlaubte, kryptografische Elemente direkt von den Endgeräten der Nutzer auszuleiten – vergleichbar mit dem Einsatz einer Trojanersoftware (S. 13). Diese Technik führte dazu, dass die Behörden faktisch auf Endgeräte in der Schweiz zugriffen. Damit war das Territorialitätsprinzip verletzt, was nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung zwingend zur Unverwertbarkeit der Erkenntnisse führt.

 

Keine Rettung durch Rechtshilfe 

Ergänzend prüft das Gericht, ob die Beweise verwertbar gewesen wären, wenn die französischen Behörden vorab um (passive) Rechtshilfe gebeten hätten. Auch dies wird verneint. 

 

Das Gericht führt aus, dass für heimliche Überwachungsmaßnahmen nach schweizerischem Recht ein Tatverdacht auf "konkreten Umständen und Erkenntnissen" beruhen muss, was hier im Hinblick auf die einzelnen Nutzer nicht der Fall war (S. 18 ff.). Besonders interessant ist die Auseinandersetzung mit dem französischen Rechtsinstitut der enquête préliminaire. Diese Voruntersuchung dient lediglich der Abklärung, ob ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden soll, und setzt gerade keinen konkreten Tatverdacht gegen bestimmte Personen voraus. Damit fehlt es nach schweizerischem Maßstab an der zentralen Voraussetzung für eine heimliche Überwachungsmaßnahme.  (S. 19 f.)

 

Das Obergericht stellt fest, dass der für die Anordnung einer heimlichen Überwachungsmaßnahme erforderliche Tatverdacht zum Zeitpunkt der Serverüberwachung und dem Abfangen und Aufzeichnen der Kommunikation des einzelnen Nutzers nicht bestanden hat (S. 22), sodass bei einer vorherigen Information die schweizerischen Behörden der Überwachungsmaßnahme hätten widersprechen müssen. (S.23)

 

Bezug zum deutschen Recht

Das Obergericht Zürich verweist mehrfach auf das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. Dezember 2024 zu EncroChat. Dieses hatte bereits festgestellt, dass die Infiltration von Endgeräten in Deutschland mittels Trojanersoftware das Territorialitätsprinzip verletzt.

Die Argumentation des Zürcher Gerichts lässt sich ohne weiteres auch auf Deutschland übertragen:

Sobald die deutschen Behörden durch Frankreich über eine Maßnahme auf deutschen Endgeräten informiert worden wären (Art. 31 EEA-RL, § 91g Abs. 6 IRG), hätten sie ihr widersprechen müssen. Denn eine solche massenhafte Überwachung ohne konkreten Verdacht ist mit deutschem Recht unvereinbar.

 

Rohdaten und Akteneinsichtsrecht

Abschließend folgen auch noch sehr interessante und lesenswerte Ausführungen zur Frage der Rohdaten (S. 23ff.) und des Umfangs des Akteneinsichtsrechts (S. 25f.). Die Verteidigung hatte geltend gemacht, dass die in den Akten befindlichen Excel- und PDF-Dateien nicht die ursprünglichen Rohdaten seien, sondern bereits gefiltert und aufbereitet wurden. Damit sei eine unabhängige Überprüfung der Vollständigkeit und Authentizität unmöglich. Das Gericht betont, dass eine wirksame Verteidigung nur gewährleistet werden kann, wenn die Beschuldigten vollständigen Zugang zu allen originären Daten haben.

 

Fazit

Die Entscheidung des Obergerichts Zürich ist ein Meilenstein. Sie zeigt deutlich, dass die unter Verstoß gegen das Territorialitätsprinzip erlangten SkyECC-Daten in der Schweiz keinerlei Bestand haben. Darüber hinaus stärkt das Urteil die Verteidigungsrechte durch die klare Betonung des Zugangs zu Rohdaten.

 

Ich freue mich, dass ich gemeinsam mit meinen Kollegen des Joint Defense Team die Verteidigung durch die geschätzte Schweizer Kollegin Dominique Jud in dem Verfahren unterstützen durfte. Gute Verteidigung macht gutes Recht!

 

Mehr dazu hier.

 

Das vollständige anonymisierte Urteil stelle ich hier zum Download bereit:

 

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Urteil Schweiz SkyECC
Unverwertbarkeit_SkyECC_Schweiz.pdf
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